Ein beruflich bedingter Umzug lohnt sich auch aus Steuergründen. Die Ausgaben dafür lassen sich absetzen, wenn der Arbeitgeber die Kosten nicht übernimmt. Unterschieden wird zwischen „direkten“ Umzugskosten, das sind beispielsweise die Ausgaben für die Spedition, Maklergebühr oder doppelte Miete während der Übergangszeit und den „sonstigen“ Umzugskosten, die zum Beispiel auf Grund von Behördengebühren, manchen Renovierungsarbeiten oder Kücheninstallationen anfallen. Beide Arten von Ausgaben können Sie parallel als Werbungskosten geltend machen. Für die sonstigen Umzugskosten können entweder die tatsächlichen Kosten angesetzt werden, indem alle Belege gesammelt werden, alternativ ist für diese Ausgaben auch die Umzugspauschale nutzbar. Bei der Umzugskostenpauschale müssen keine Belege gesammelt werden: Die Kosten werden pauschal abgesetzt.
Regelmäßige Erhöhung
Die Umzugspauschale wird vom Bundesfinanzministerium regelmäßig angehoben. Zuletzt geschah das im März 2015. Seitdem beträgt sie für Eheleute und Lebenspartner 1.460 Euro. Singles dürfen 730 Euro ansetzen. Für jedes Kind kommen 322 Euro hinzu. Das gilt auch für sonstige Angehörige, die im Haushalt leben. Das kann ein Elternteil sein oder die Großmutter. Wichtig ist, dass der neue Wohnsitz den Lebensmittelpunkt bildet. Bei www.umzugbewertungen.de finden Sie noch mehr Tipps und Infos für Ihren Umzug.
Umzug berufsbedingt
Damit ein Umzug vom Fiskus als berufsbedingt anerkannt wird, muss der Arbeitnehmer beim Arbeitsweg eine zeitliche Ersparnis von mindestens einer halben Stunde nachweisen können. Wie lang der Weg ist, spielt keine Rolle. Die Zeitersparnis entscheidet. Sind beide Partner berufstätig, müssen beide ihre Arbeitswege jeweils einzeln betrachten. Beim gemeinsamen Arbeitsweg darf die jeweils gesparte Zeit nicht zusammengerechnet werden, um auf insgesamt eine Stunde zu kommen. Ein Umzug ist auch dann beruflich bedingt, wenn in einer anderen Stadt die erste Stelle angetreten oder für den Job der Wohnort gewechselt wird, weil etwa eine Firma umzieht. Übrigens erkennt das Finanzamt im Einzelfall auch bessere Arbeitsbedingungen als beruflich bedingten Grund für den Umzug an.
Tipp: Termine und Orte für Kinder an Ihrem neuen Wohnort finden Sie auf der Webseite von Eltern wissen wo. Ob Turnstunden, Schwimmkurse, tolle Auflugsziele in der Nähe, Flohmärkte oder die besten Spielplätze – alles wird dort geteilt und jeder kann mitmachen.
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