Eine Hochzeit ist teuer. Nicht selten lassen sich Paare den schönsten Tag des Lebens viele Tausend Euro kosten. Eine Summe, die bei entsprechender Gästezahl, professionellem Hochzeitsmusiker, hochwertigen Eheringen, exklusivem 3-Gänge-Menü vom Caterer und erfahrenem Hochzeitsfotograf schnell erreicht ist. Eine außergewöhnliche Belastung können sie in der Steuererklärung hierfür zwar nicht geltend machen. Einen Teil ihrer Kosten können sie sich dennoch vom Finanzamt wiederholen, wenn sie sich an gewisse Vorgaben halten.
Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?
Schlüssel hierzu ist die Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen. Dazu gehören beispielsweise die Dienste des Cateringunternehmens, das die Feier mit Essen und Getränken beliefert und den Service übernimmt. Paare können den Caterer bei der Hochzeit aber nur dann steuerlich absetzen, wenn er seine Leistungen in ihrem eigenen Haushalt erbringt. Die Zubereitung der Speisen muss zwingend dort erfolgen, wo das Paar lebt. Restaurantbesuche oder Feierlichkeiten in einem angemieteten Saal werden nicht begünstigt.
Formale Vorgaben beachten
Außerdem ist nur die Arbeitsleistung des Caterers absetzbar, nicht aber Arbeitsmaterialien wie Lebensmittel und Mietgeschirr. Daraus ergeben sich gewisse, formale Hürden. Schließlich müssen Paare nicht absetzbare Leistungen wie Einkauf oder Anlieferung der Lebensmittel aus der Steuererklärung und somit auch der Rechnung des Dienstleisters abziehen. Idealerweise vereinbaren sie daher bereits im Vorfeld mit Koch oder Cateringfirma eine gesonderte Aufstellung der einzelnen Tätigkeiten nach ihrer jeweiligen Absetzbarkeit.