Viele Schulklassen gehen einmal im Jahr auf Klassenfahrt. Dies lässt etwas Abstand zum täglichen Schuleinerlei zu, festigt Freundschaften, den Zusammenhalt in der Schulklasse und macht einfach Spaß. Von zahlreichen Reiseveranstaltern gibt es für Klassenreisen maßgeschneiderte Angebote (die häufig recht preisgünstig sind). Um im Falle von Stornierungen nicht auf den Kosten leerer Unterkünfte sitzen zu bleiben, erheben die Veranstalter Gebühren für die Stornierung von Reisen und mit diesen Reisen in Zusammenhang stehende, kostenpflichtige Veranstaltungen. Diese Stornokosten lassen sich mit einer Reiserücktrittsversicherung für die Klassenfahrt, online von der HanseMerkur abschließbar auf reiseruecktrittsversicherung-fuer-schulklassen.de oder von diversen anderen Anbietern im Reiserücktritt Center, auffangen.
Reiserücktrittsversicherung
Gut beraten ist, wer mit einer Reiserücktrittsversicherung für die Klassenfahrt Vorsorge getroffen hat. Lässt sich die Reise aus versichertem Grund nämlich nicht antreten, so ersetzt diese die den Veranstaltern entstehenden Stornierungskosten. Als erstattungsfähig zählen häufig auch etwaige Veranstaltungskosten, die man im Vorfeld gebucht und (hoffentlich) in der Rücktrittsversicherung mit angegeben hat. Ist die Klassenreise bereits angetreten und es tritt ein Ereignis ein, dass zum Reiseabbruch zwingt, so ist die Reiserücktrittversicherung nicht mehr in der Pflicht.
Reiseabbruchversicherung
Die Reiseabbruchversicherung sichert alle vertraglich vereinbarten Ereignisse ab, die nach Antritt der Reise entstehen. Dazu zählen beispielsweise auch Unfälle von Schülern, die auf der Hinreise passieren. Hat man für die Klassenreise nur eine Reiserücktritts- und keine Reiseabbruchversicherung gebucht, ginge man in diesem Fall leer aus. Es empfiehlt sich also, ein Paket mit beiden Reiseversicherungen abzuschließen. Dies dürfte meist nur unerheblich teurer als die Einzelreiserücktritt sein, bei der HanseMerkur ist die Versicherungskombination dann beispielsweise derzeitig nur 0,3% vom Reisepreis teurer als die Soloreiserücktrittsversicherung.
Lehrerausfallversicherung
Für den Fall, dass die begleitende Aufsichtsperson für die Klassenfahrt ausfällt, tritt die Lehrerausfallversicherung ein. Ohne diese bekämen die Schüler keine Erstattung aus der Reiserücktrittsversicherung, wenn der mitreisende Lehrer plötzlich und unerwartet schwer erkrankt. Die Lehrerausfallversicherung ist über den Gesamtreisepreis der Klasse abzuschließen. Überlegenswert wäre anstelle der Lehrerausfallversicherung ein Rundumsorglospaket inklusive Absicherung des Lehrerausfalls für die Klasse zu buchen. Dies ist einerseits viel günstiger und bringt andererseits einen höheren Versicherungsschutz mit sich.
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