Selbst umsichtige und verantwortungsbewusste Menschen können im Leben nicht alle Risiken vermeiden. Auch ohne eigenes Fehlverhalten kann es beispielsweise im Verkehr zu einem Unfall kommen, der für die Beteiligten tödlich endet. Neben dem Schock und der Trauer müssen dann die Angehörigen des Verstorbenen auch noch mit den finanziellen Folgen zurechtkommen. Mit einer Risikolebensversicherung kann zumindest in diesem Bereich vorgesorgt werden.
Absicherung im Todesfall
Die Risikolebensversicherung tritt immer dann in Leistung, wenn die versicherte Person stirbt. In diesem Fall wird die vereinbarte Versicherungssumme an den vorher festgelegten Bezugsberechtigten ausgezahlt, der dann über die Verwendung frei entscheiden kann. So können Ehepartner und Kinder auch über den Tod des Hauptverdieners hinaus abgesichert werden. Es kann aber auch eine nicht verwandtschaftlich verbundene Person als bezugsberechtigt festgelegt werden. Deshalb eignet sich die Police auch zur gegenseitigen Absicherung von unverheirateten Paaren. Dabei muss lediglich berücksichtigt werden, dass diese bei der Erbschaftssteuer nur vergleichsweise Freibeträge haben. Um hier Abzüge zu vermeiden, sollten die Partner ihre jeweiligen Versicherungen nicht für sich selbst, sondern für den jeweils anderen abschließen, so dass eine ausbezahlte Versicherungssumme nicht der Erbmasse zugerechnet wird.
Individueller Schutz
Die Beiträge einer Risikolebensversicherung sind nicht nur von der Höhe der Versicherungssumme abhängig, sondern auch von dem persönlichen Risiko. Wer keine gefährlichen Hobbys ausübt, kann auch schon mit vergleichsweise geringen Beiträgen eine hohe Versicherungssumme erzielen. Darüber hinaus können verschiedene zusätzliche Leistungen vereinbart werden. Mit einer Risikolebensversicherung können so auch Kredite und Immobilienfinanzierungen abgesichert werden. Verschiedene Optionen wie eine Beitragsfreistellung bei Berufsunfähigkeit oder die flexible Gestaltung der Versicherungssumme, der Beitragshöhe und der Laufzeit machen eine Risikolebensversicherung zusätzlich individualisierbar.
Verpflichtung für einen festen Zeitraum
Vor dem Abschluss einer solchen Versicherung sollten Sie allerdings gut abwägen, ob diese für Sie sinnvoll ist und ob Sie sich über einen längeren Zeitraum finanziell verpflichten können oder wollen. Wer sich umentscheidet und die Versicherung vor ihrem Ablauf kündigt, erhält die bereits gezahlten Beiträge nicht zurückerstattet. Auch wenn der Versicherungszeitraum ohne Todesfall verstreicht, findet keine Auszahlung statt. Dennoch ist gerade für Familien mit Kindern eine Risikolebensversicherung eine durchaus sinnvolle Investition für die Zukunft, da die Eltern mit der Versicherungssumme auch über ihren Tod hinaus für ihre Kinder sorgen können.
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