Da sich in den letzten Jahrzehnten das Familienbild stark gewandelt hat und zudem immer bessere Untersuchungsmethoden zur Verfügung stehen, werden immer häufiger Vaterschaftstest durchgeführt. Da es sich bei den entsprechenden Untersuchungen um keine Krankenkassenleistung handelt, müssen die dabei entstehenden Kosten privat getragen werden. Deshalb stellt sich für viele, die Zweifel an der Vaterschaft eines Kindes haben, die Frage: „Was kostet ein Vaterschaftstest, wer kann einen Test veranlassen und wer wird ihn am Ende bezahlen?“
Privater Test oder gerichtsfestes Gutachten
Seit einigen Jahren bieten spezialisierte Labore wie beispielsweise www.galantos.de Abstammungsgutachten an. Diese eignen sich hervorragend dazu, privat eine Vaterschaft feststellen zu lassen. Für diesen Test ist neben Speichelproben der betreffenden Personen auch deren Einverständnis notwendig. Die Beträge, die für die Durchführung der Untersuchung verlangt werden, unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter und hängen auch von der Zahl der zu untersuchenden Personen ab. Die Kosten für einen Test für einen Vater und ein Kind beginnen bei etwa 150 Euro. So ist es jedoch beispielsweise auch möglich, die Proben von zwei Männern einzureichen, die als Väter in Frage kommen, was natürlich dementsprechend teurer ist. Allerdings werden nicht alle Vaterschaftstests von Gerichten anerkannt. Im Normalfall werden bei amtlichen Vaterschaftsstreitigkeiten die notwendigen Untersuchungen vom zuständigen Gericht angeordnet. Bei Tests, die nach amtlichen Vorgaben und gegebenenfalls mit überwachter Probenentnahme und sicherem Transport durchgeführt werden, liegen die Kosten meist weitaus höher und können sogar im vierstelligen Bereich angesiedelt sein.
Gerichtlich angeordnete Vaterschaftstests
In vielen Fällen ist es notwendig, die Vaterschaft gerichtlich feststellen zu lassen, da die Frage, wer der Vater ist, auch in Bezug auf den Kindesunterhalt und das Erbrecht wichtig ist. Die gängige Rechtsprechung besagt, dass in diesen Fällen derjenige, der schließlich als Vater festgestellt wird, auch die Kosten für den Vaterschaftstest zu tragen hat. Dabei ist es unerheblich, ob die Mutter des Kindes alleinstehend oder mit einem anderen Mann verheiratet ist. Es gibt aber auch einzelne Fälle, in denen die Verfahrenskosten auf beide Elternteile umgelegt werden, wenn nicht der biologische Vater das Gutachten beauftragt hat. Da die Gerichtskosten deutlich höher sind als die Kosten für den eigentlichen Test, empfiehlt es sich für alle Beteiligten, eine einvernehmliche Regelung anzustreben.
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